Verwenden Sie dieses Formular, um eine Beschwerde gegen eine zuständige nationale Behörde einzureichen. Hinweis: Als „erforderlich“ gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Sie können Ihre Beschwerde erst einreichen, wenn diese Felder ausgefüllt sind. Wir möchten Sie vor dem Ausfüllen des Formulars darauf hinweisen, dass die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf Ihre Beschwerde hin ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich keine unmittelbare Lösung für Ihre persönliche Situation darstellen werden; so werden die von der ESMA ergriffenen Maßnahmen beispielsweise nicht zu Schadenersatz- oder Entschädigungszahlungen führen. Der Zweck von Untersuchungen wegen Verletzung des Unionsrechts ist allgemeiner Natur, d. h. es soll sichergestellt werden, dass die Praktiken der betreffenden zuständigen nationalen Behörden künftig vollständig mit dem Unionsrecht in Einklang gebracht werden. Wir weisen außerdem darauf hin, dass die ESMA, selbst wenn sie der Auffassung ist, dass eine Verletzung von Unionsrecht vorliegt, gemäß Artikel 17 der ESMA-Verordnung nicht verpflichtet ist, eine Untersuchung einzuleiten. Um eine unmittelbare Lösung für Ihre persönliche Situation oder eine Entschädigung zu erwirken, sollten Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, auf lokaler Ebene in dem betreffenden Mitgliedstaat den Rechtsweg zu beschreiten. Durch die Einreichung einer Beschwerde bei der ESMA werden die Fristen für die Einleitung rechtlicher Schritte nach nationalem Recht nicht ausgesetzt. Besondere Datenschutzhinweise